SANIERUNG

Mein Beitrag zur Beseitigung der Existenzkrise

Ist die Krise soweit fortgeschritten, dass Sie diese nicht mehr aus eigener Kraft beseitigen können, so gibt es auch in dieser Situation noch wirksame Instrumente zur Krisenbewältigung.

Hier greifen die gesetzlichen Regelungen der Insolvenzordnung (InsO) und neu das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG). Dabei handelt es sich um ein strukturiertes außerinsolvenzrechtliches Sanierungsverfahren - ohne das Stigma der Insolvenz - also ein „stilles“ Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Neben dem Regelverfahren (§§ 16 ff InsO) gibt es weitere Erleichterungen bei der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stellt das Schuldnerunternehmen Antrag auf Anordnung des Schutzschirmverfahrens unter Vorlage einer Bescheinigung nach § 270b InsO (IDW S 11). D.h. auch in diesem Fall bleiben Sie als Unternehmer Herr des Verfahrens.

Auch in der Sanierung besteht mein Ziel für Sie darin, einen nachhaltigen Mehrwert für alle zu schaffen – Eigentümer, Mitarbeiter und Gläubiger.

Mein Beratungsangebot:
• Prüfung der Insolvenzreife
• Analyse von Krisenstadien und –ursachen
• Entwicklung und Darstellung des Leitbild des sanierten Unternehmens
• Plausibilisierung von Insolvenzpläne
• Überwachung der Umsetzung von Insolvenzpläne nach § 260 InsO
• Beratende Begleitung im Rahmen des StaRUG

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